News

Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Vom 17. Februar 2010
(Hier ein Auszug)

„Der Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen ist bis zum 30. Juni 2010 (Tag der Antragstellung) befristet.“

Basisförderung für Wärmepumpenanlagen im Gebäudebestand wurde neu geregelt.
Die Basisförderung beträgt für Wärmepumpenanlagen mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft / Wasserwärmepumpen in Wohngebäuden 20 € je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 20 € je Quadratmeter beheizter Nutzfläche.
Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden mit einer Wohneinheit höchstens 2.400 €.

Zusätzlich zu der Förderung für Solaranlagen kann ein Bonus gewährt werden, wenn ein Austausch eines Heizkessels erfolgt. Der Bonus beträgt je förderfähige Solarkollektoranlage 400 €.
Diese Förderung ist bis zum 30. Dezember 2010 (Tag der Antragstellung) befristet.

Kumulierungsverbot: Für Anlagen, für die eine Förderung ab dem 22.02.2010 beim BAFA nach dem Marktanreizprogramm beantragt wird, dürfen keine Förderungen aus folgenden KfW-Förderprogrammen beantragt bzw. in Anspruch genommen werden:

  • „Energieeffizient Sanieren“ (Kredit, Programmnummer 152)
  • „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 430, sofern Investitionszuschuss für Einzelmaßnahme)
  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Einzelmaßnahme)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Einzelmaßnahme)

Neues bei der Solar-Förderung Photovoltaik

Die Förderkürzung bezieht sich nur auf jenen Solarstrom, den die Anlagenbetreiber in die Energienetze einspeisen. Seit 1. Januar erhält man dafür 29,37 bis 39,14 Cent pro Kilowattstunde, je nachdem, wie groß die Anlage ist. Ab 1. Juni werden die Vergütungen auf 24,67 bis 32,88 Cent reduziert.

Verbraucht der Solaranlagenbetreiber seinen Strom dagegen selbst, bleiben die Einnahmen für ihn auch nach dem 1. Juni gleich: Er liegt weiter bei 42,76 Cent - 22,76 Cent Förderung plus im Schnitt 20 Cent pro Kilowattstunde Strom, die der Verbraucher nicht mehr kaufen muss. Diesen Satz bekommt er für die nächsten 20 Jahre garantiert.

Für Eigenverbrauch von Solarstrom wird ab 1.7. der staatliche Zuschuss von 3,6 Cent auf 8 Cent angehoben.

Ingenieurbüro Klaus Kunath
Klaus Kunath, Dipl.-Ing.
Grabko 21
03172 Schenkendöbern
Tel.: 035691 - 306
Fax: 035691 - 609912
Mobil: 0152 - 06137461